Bei der Erstellung öffentlicher Vorlagen besteht die Möglichkeit, sensible Textabschnitte (z. B. die Nennung des Bauherrn) zu schwärzen. Hierfür können entsprechende Stellen entweder durchgestrichen oder über eine spezielle Formatvorlage markiert werden. Bei der Veröffentlichung wird der betreffende Text für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht und zudem von der Suche ausgeschlossen. Mandatsträger mit Sichtrechten auf die Vorlage sehen die betreffenden Stellen hingegen als durchgestrichen.
Werden nun Textinhalte entsprechend durchgestrichen, so wird dieser markierte Text für die Öffentlichkeit unkenntlich. Eine Recherche über die Volltextsuche im RIM ist hier für den geschwärzten Textinhalt nicht möglich.
Nach einer Anmeldung im RIM wird der betroffene Textinhalt durchgestrichen angezeigt und steht den Ratsmitgliedern/angemeldeten Nutzern zur Verfügung.
Zusätzlich zum Durchstreichen können auch weitere Formatvorlagen für das Schwärzen genutzt werden. Hierfür ist eine eigene Formatvorlage anzulegen, die den Namen geschwaerzt trägt und als Formatvorlagentyp Zeichen definiert ist.
| Bezeichnung | Werte | Standard | Beschreibung |
|---|---|---|---|
| DokumenteSchwaerzen | Ja; Nein | Nein | Ja - In den öffentlichen Dokumenten werden, als durchgestrichen formatierte Texte, geschwärzt angezeigt. Nein - Es wird keine Schwärzung sensibler Daten abhängig von einer Formatierung vorgenommen. |




